Frage:
Können Andickmittel wie z.B. „Thick up clear“ von der Beihilfe übernommen werden?
Datum:
Donnerstag, 19 November, 2020
Antwort:
Wir kennen Einzelfallentscheidungen, bei denen das Verdickungsmittel "Thick up clear" beihilfefähig war. Voraussetzung ist die Diagnose Huntington-Krankheit und Dyspahgie, die auf dem Rezept vermerkt sein sollte.
Sprechen Sie mit Ihrer Beihilfestelle und den Sachverhalt zu klären.
Autor:
Jürgen Pertek